Es hat wieder einige Veränderungen bei der Corona-Bekämpfungsverordnung gegeben,
die ich in meiner Praxis für Logopädie zu beachten bitte. Ich bin geimpft und werde nachweislich regelmäßig auf SARS Covid 19 (Corona) getestet. Neu ist: Nach §28 IfSG besteht Testpflicht für Praxisinhaber, Beschäftigte und Besucher (z.B. Eltern). (Dies gilt jedoch nicht für Patienten.!) Besucher halten bitte ihr tagesaktuelles Testzertifikat bereit! Gerne nehme ich ggf. meine Patienten an der Tür in Empfang. Patienten halten bitte weiterhin alle notwendigen Hygienemaßnahmen ein - so vorbildlich wie bisher! Hände waschen, Abstand halten und FFP-2-Maske tragen. - Vielen Dank!
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AutorMalte Plath ist Logopäde mit eigener Praxis in Lübeck. Archiv
März 2024
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