Der Bundestag hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition in der Ausschussfassung angenommen.
Die bundesweit einheitlichen Preise sollen nun ab dem 1. Juli 2019 umgesetzt werden. Dies bedeutet eine deutliche Erhöhung der bislang geltenden Preise sowie das Erreichen des vom Logopädenvberband dbl seit Jahren geforderten Ost-West-Ausgleichs! Im Rahmen der kommenden bundeseinheitlichen Verträge soll als Nachweis der Umsetzung der Transparenzregelung eine Statistik über die im Rahmen von § 165 SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) erfolgen, d.h. über die Daten der Berufsgenossenschaft. Dies bedeutet, dass beobachtet werden kann, ob die Gehälter der Angestellten in der ambulanten Praxis ausreichend steigen oder ob es hier weiterer Veränderungen bedarf. Die Zulassungsvoraussetzungen werden jetzt in einem für den jeweiligen Heilmittelbereich bundesweit geltenden Rahmenvertrag vereinbart. Hier bleibt das bisherige Zulassungsverfahren im Wesentlichen erhalten. Eine Vereinfachung besteht u.a. darin, dass es pro Bundesland nur noch eine Zulassungsstelle geben soll. Auch wird durch das TSVG nun die Möglichkeit einer Blankoverordnung geschaffen. Die Ausgestaltung dieser Verordnung wird nun auf Bundesebene zu erörtern sein. Gerade eben veröffentlicht Kommentare sind geschlossen.
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AutorMalte Plath ist Logopäde mit eigener Praxis in Lübeck. Archiv
März 2024
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